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Gesetzliche Altersvorsorge

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten wie beispielsweise den USA, müssen die Bürger in Deutschland nicht ausschließlich alleine für ihre Altersvorsorge sorgen. Schon seit über 100 Jahren ist die gesetzliche bzw. Private Rentenversicherung im Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland fest verankert. Auch wenn es seit einiger Zeit größere Probleme in diesem noch in sich geschlossenen System gibt, so bildet es dennoch weiterhin die Grundlage der Altersvorsorge für jeden Bürger, der ein Anrecht auf Leistungsbezug aus der gesetzlichen Rentenkasse hat. Die gesetzliche Altersvorsorge dient zur Existenzsicherung im späteren Ruhestand und nicht wenige Menschen, die nicht pflichtversichert sind, zahlen dennoch freiwillig in die Rentenkasse ein. Versicherungspflichtig sind im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge alle Personen, die unselbstständig beschäftigt sind oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Eine Ausnahme gilt für Beamte und Politiker, die ebenso wie Selbstständige und Freiberufler nicht pflichtversichert sind. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung soll die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur für die spätere Rentenzahlung sorgen, sondern sie schützt den Versicherten auch vorher schon gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit bzw. durch die Witwen- und Waisenrente auch die Angehörigen im Todesfall des Versicherten. Wer im Alter noch ein bisschen mehr Geld zur Verfügung haben möchte, der sollte sich bei seiner Hausbank zum Thema Festgeldanlage beraten lassen.

Hauptaufgabe der Rentenversicherung ist eine ausreichende gesetzliche Altersvorsorge

Dennoch hat die gesetzliche Rentenversicherung natürlich nach wie vor die Hauptaufgabe, dem Bürger eine ausreichende gesetzliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Dieses erfolgt nach dem so bezeichneten Umlagesystem. Die gesetzliche Altersvorsorge bzw. das System der gesetzlichen Rentenversicherung wird oftmals auch als Solidaritätssystem zwischen Jung und Alt bezeichnet. Tatsächlich ist es in der Praxis so, dass die Arbeitnehmer heute die aktuelle Rente der Pensionäre finanzieren. Dieses wird durch den Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, den jeder Arbeitnehmer leisten muss. Dieser Beitragssatz beträgt momentan 19,9 Prozent, wird allerdings je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Die spätere Höhe der Rentenzahlung an den jetzigen Arbeitnehmer richtet sich nach dessen Beitragszahlungen. Daher kann man vereinfacht sagen, wer viel eingezahlt hat bekommt später auch viel "heraus". Dennoch hat das System einige Probleme, da es immer mehr ältere Menschen, also Rentenempfänger gibt, und immer weniger junge Menschen, die derzeitigen Beitragszahler. Die gesetzliche Altersvorsorge kann seit einiger Zeit nicht mehr in vollem Umfang leisten, was sie zum Ziel hat, nämlich nicht nur die Existenz des Rentners im Ruhestand zu sichern, sondern auch zu gewährleisten, dass dieser seinen bisherigen Lebensstandard halten kann. Aus diesem Grunde tritt die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland immer mehr in den Vordergrund, durch die der Bürger die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenvorsorge später ergänzen soll. Die Private Altersvorsorge ist also mittlerweile auch vom Staat voll als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge akzeptiert und wird seit einigen Jahren durch die so genannte Riester-Rente sogar finanziell gefördert. Der Versicherte erhält hier einen bestimmten Maximalzuschuss auf seine getätigten Einzahlungen, die in einen Sparvertrag der zur privaten Altersvorsorge dienen soll erfolgt sind.

Verbesserungsvorschläge zu gesetzlichen Altersvorsorge

Die gesetzliche Altersvorsorge ist in vielen europäischen Ländern ähnlich aufgebaut wie in Deutschland, allerdings sind die dortigen Probleme mitunter nicht so groß, auch wenn sich die Altersstruktur ähnlich wie in Deutschland entwickelt hat. Daher "schaut" man häufig auch etwas neidisch auf die anderen Systeme und deren Einzelheiten, und es wird häufig über Veränderungen im System der gesetzlichen Altersvorsorge in Deutschland diskutiert. Zwei Verbesserungsvorschläge sind hier zum Beispiel, dass die Beitragsbemessungsgrenze erhöht oder vollkommen gestrichen wird. Dadurch würde man erreichen, dass deutlich mehr Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen fließen. Allerdings müsste man dann gleichzeitig die spätere Rentenhöhe beschränken, weil dieses Personen, die einen höheren Beitrag zahlen, demzufolge später auch mehr Rente bekommen würden. Der zweite Vorschlag betrifft die Erweiterung des Kreises der versicherungspflichtigen Personen. So könnten beispielsweise zukünftig auch Unternehmer, Selbstständige, Ärzte und Politiker verpflichtet werden, einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dadurch würde es erheblich größere Einnahmen geben, die ebenfalls durch ein "Deckeln" der späteren Rentenzahlung zu einem deutlich besseren Ergebnis der Versicherungslage an sich führen sollten. Ein oftmals genanntes Beispiel ist hier die Schweiz, denn das dortige gesetzliche Altersvorsorgesystem funktioniert bereits auf dieser Basis.