Betriebliche Altersvorsorge / Systeme in anderen Ländern
In vielen europäischen Nachbarländern basiert das Rentensystem wie auch in Deutschland auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. In allen Rentensystemen nimmt dabei die gesetzliche Rentenversicherung immer noch den weitaus größten Stellenwert dieser drei Säulen ein. Aber auch die private und vor allem die betriebliche Altersvorsorge gewinnen in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung. Dieses ist nicht nur in Deutschland der Fall, sondern auch andere Staaten haben besonders hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge noch Nachholbedarf. In Deutschland ist zum Beispiel vielen Bürgern gar nicht bekannt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bis zu vier Prozent des Bruttolohnes für den Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das es zum einen mitunter in anderen Länder auch nicht besser aussieht, aber es zum anderen auch positivere Beispiele gibt, soll der folgende Vergleich von Systemen verdeutlichen.
Der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist in Österreich noch sehr rückständig
Auch in unserem Nachbarland Österreich ist die momentane Situation so, dass der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge noch sehr rückständig ist. Mit einem Prämienvolumen von knapp 400 Millionen Euro ist der Markt der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Ländern in Österreich deutlich kleiner und Österreich befindet somit im Schlussfeld im Rahmen des internationalen Vergleiches. Um diesen Missstand zu beseitigen, hat die Regierung in Österreich beschlossen, die betriebliche Altersvorsorge zukünftig durch staatliche Prämien attraktiver zu gestalten. Diese Idee wurde bereits von der österreichischen Versicherungswirtschaft ausdrücklich begrüßt. Seit September 2005 hat man in Österreich die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Dieses System ist als Alternative zum bisherigen Modell der Pensionskassen gedacht und soll den Markt der betrieblichen Altersvorsorge stärken. Wie groß dieser Nachholbedarf auch in Österreich noch ist, zeigen die Zahlen im internationalen Vergleich. So bestehen beispielsweise in der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich ca. 30-40 Prozent der Altersrente aus betrieblichen Pensionen. In Österreich sind es derzeit gerade einmal drei Prozent. Am Beispiel von Österreich kann man also erkennen, dass auch in anderen Ländern die betriebliche Altersvorsorge noch in den Kinderschuhen steckt. Das es auch anders funktionieren kann, soll anhand des Altersvorsorgesystems in der Schweiz aufgezeigt werden.
In der Schweiz ist die Einzahlung der betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte Pflicht
Auch in der Schweiz basiert die Altersvorsorge wie in Deutschland auf dem Drei-Säulen-System der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Im Unterschied zu Deutschland ist die Einzahlung für Angestellte in die betriebliche Altersvorsorge in Form der Pensionskassen allerdings Pflicht. Erfasst werden hier alle Arbeitnehmer, die ein jährliches Gehalt zwischen 24.120 und 72.360 Schweizer Franken erhalten. Diese Begrenzung bedeutet allerdings nicht, dass die Pensionskassen nicht auch Arbeitnehmer berücksichtigen können, die unterhalb oder oberhalb dieser Gehaltsgrenze liegen. Ab dem 17. Lebensjahr ist man im Rahmen dieser obligatorischen Versicherung gegen Tod und Invalidität versichert und ab dem 24. Lebensjahr auch im Rahmen der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt übrigens monatlich den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer in die Pensionskasse ein, der diesem automatisch vom Bruttogehalt abgezogen wird. Zusammen mit der ersten Säule, der gesetzlichen Pensionsversicherung, soll der spätere Rentner ca. 60 Prozent der bisherigen Bezüge als Altersvorsorge zur Verfügung haben. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge betragen in der Schweiz gestaffelt nach Alter des Arbeitnehmers zwischen sieben bis achtzehn Prozent der Bruttobezüge, wobei der Beitrag mindestens 3.015 Schweizer Franken im Jahr betragen muss. Es gilt das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahren, dass bedeutet, die eingezahlten Beiträge werden auf individuellen Arbeitnehmerkonten verwaltet, die mindestens mit vier Prozent verzinst werden müssen. Vorteil dieses privatwirtschaftlichen System ist es, dass dieses hohe Renditen verspricht, da die Pensionskassen im Wettbewerb miteinander stehen.
Nachholbedarf für Deutschland in Sachen betriebliche Altersvorsorge
Insgesamt lässt sich also erkennen, wenn man die Systeme der betrieblichen Altersvorsorge in anderen europäischen Ländern betrachtet, dass in Deutschland noch einiger Nachholbedarf auf diesem Gebiet herrscht. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird zunehmend darüber diskutiert, die betriebliche Altersvorsorge auch hierzulande obligatorisch zu gestalten, ähnlich wie es in der Schweiz schon der Fall ist. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer wären dann also verpflichtet, Beiträge in die betrieblichen Pensionskassen einzuzahlen.